Kosten
& Gebühren
Kosten / Gebühren
Abrechnung nach
— RVG
— Stundenverrechnungssatz
— bei unverschuldeten Haftpflichtschäden trägt die Gegenseite Ihre Kosten
für Rechtsanwalt und Sachverständigen
— Wir halten Sie für den Fall einer Mithaftungsquote von einer Kostenbelastung
durch die Rechtsanwaltsgebühren frei.
— Wir bieten eine kostenlose Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung insbesondere über die Deckungszusage an.
Unverbindliche Anfragen und Kostenanfragen können Sie jederzeit per Telefon,
E-mail oder Fax an uns richten. Oder benutzen Sie Unser Online-Formular.
Bitte beachten Sie, dass Sie Formularfelder mit Ihren Angaben richtig füllen,
damit wir Ihre Anfragen richtig und rechtzeitig beantworten können.
Anfragen und deren Beantwortung sind kostenlos, konkrete rechtliche Fragen jedoch ohne Mandat nicht möglich. Ohne Mandat sind auch mündliche und schriftliche Auskünfte unverbindlich und begründen keine Haftung.
Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch im unklaren darüber sind, ob ein weiteres Vorgehen Überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auf ein erstes Beratungsgespräch beschränken. Diese Kosten einer solchen Erstberatung, sowie die aussergerichtliche Interessenvertretung sind nach
neuem Recht frei verhandelbar.
Im Prozessfall (gerichtliche Auseinandersetzung) bestimmen sich die Gebühren
nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes(RVG).
Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie gern vorab.
Bernhardt Rechtsanwälte Kollautraße 166-168 22453 Hamburg Telefon 040 - 552 59 45